Die Heinrich-Sommer-Klinik nimmt Sie als Patient:in zu einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme auf, wenn Sie eine Querschnittlähmung haben. Dabei ist es nicht wichtig, ob die Ursache Ihrer Querschnittlähmung ein Unfall oder eine Erkrankung ist. Sie können direkt im Anschluss an einen Aufenthalt in einem Akutzentrum zu uns kommen oder zu einer Wiederholungsrehabilitation.
Ihr Kostenträger
Wir werden von folgenden Kostenträgern belegt: den gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung Bund, den Rentenversicherungen der Länder und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft). Sie können ebenso als Privatversicherter zu uns kommen oder wenn eine Haftpflichtversicherung für Sie zuständig ist.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an einen Aufenthalt in einer Akutklinik
Im Anschluss an eine Akutbehandlung ist eine querschnittspezifische Rehabilitation sehr zu empfehlen. Viele Patient:innen kommen aus süddeutschen Akut-Querschnittzentren zu uns.
Unsere Partnerkliniken sind u.a.:
- Universitätsklinikum Heidelberg
- SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH
- Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen
- RKH Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH
- Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau
- Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt
- Krankenhaus Rummelsberg (Schwarzenbruck)
Weitere Partnerkliniken liegen in anderen Bundesländern z.B.:
- Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke
- Zentralklinik Bad Berka
Antragsstellung auf eine wiederholte Rehabilitationsmaßnahme über Ihre/n Hausarzt/Hausärztin
Sehr viele unserer Patient:innen kommen regelmäßig zu wiederholten Rehabilitationsmaßnahmen in die Heinrich-Sommer-Klinik. Druch wiederholte Rehabilitationsmaßnahmen tragen Sie erheblich dazu bei, Ihre Mobilität und Leistungsfähigkeit in allen sozialen Bereichen zu erhalten. So sichern Sie auf Dauer Ihre Lebensqualität. Bitte sprechen Sie mit Ihrem/r Arzt/Ärztin. Gerne können Sie uns kontaktieren.