So funktioniert das Wunsch- und Wahlrecht
Wesentlich für das Wunsch- und Wahlrecht ist, dass die Wunschklinik genau auf Ihre Krankheit (Indikation) spezialisiert ist und die Therapien entsprechend ausgelegt sind. Die gewünschte Rehabilitationsklinik sollte dabei gegebenenfalls auch Nebenerkrankungen abdecken können.
Die Heinrich-Sommer-Klinik ist für die Indikation Neurologie/Querschnittlähmung von der DRV zugelassen. Dabei ist unwichtig, ob Sie bei der DRV Bund oder einer Landesrentenversicherung wie z.B. Baden-Württemberg oder Hessen versichert sind.
Haben Sie den Wunsch Ihre medizinische Rehabilitation in der Heinrich-Sommer-Klinik durchzuführen, kommen Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu uns.
Wichtige Punkte
Das wichtigste Kriterium für Ihre Klinikauswahl ist, dass bei Ihnen eine Querschnittlähmung diagnostiziert ist. Dabei spielen die Ursache und die Ausprägung der Lähmung keine Rolle. Auch Erkrankungen, die ein der Querschnittlähmung ähnliches Bild verursachen, können hier berücksichtigt werden.
Das zweite wichtige Kriterium besteht darin, dass Sie bei der Antragstellung die Heinrich-Sommer-Klinik direkt als Ihren Wunsch benennen.
Die DRV bietet Ihnen im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts noch weitere Möglichkeiten Ihren Klinikwunsch zu präzisieren.
- Die Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten in der Rehabilitationsklinik sind für Ihr Krankheitsbild besonders gut geeignet.
- In der gewünschten Rehabilitationsklinik werden auch Nebendiagnosen mit abgedeckt, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
- Die Lage der Rehabilitationsklinik ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft (z.B. Kurort).
- Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehabilitationsklinik ist dies möglich.
- Die Rehabilitationseinrichtung bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.
Unterstützung bei der Wahl Ihrer Rehabilitationsklinik
Weitergehende Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten.